Räum- und Streupflicht in Unterfranken: Leitfaden für Immobilieneigentümer
Der Winter steht vor der Tür und mit ihm die Frage: Wer haftet eigentlich, wenn es glatt wird? Für Eigentümer in Regionen wie Obernburg, Aschaffenburg oder Miltenberg ist die Räum- und Streupflicht oft eine logistische Herausforderung.
Gesetzliche Grundlagen: Wann muss geräumt sein?
Wussten Sie, dass Gehwege werktags meist ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr schnee- und eisfrei sein müssen? Wer diese Pflicht versäumt, riskiert bei Unfällen hohe Schadensersatzforderungen.
Die größten Haftungsrisiken für Vermieter und WEGs
Die Haftung liegt primär beim Eigentümer. Auch wenn die Pflicht auf Mieter übertragen wurde, bleibt eine Überwachungspflicht bestehen. Ein professioneller Hausmeisterservice nimmt Ihnen dieses Risiko ab.
Warum KEOS die Lösung ist
Statt sich selbst den Wecker auf 5:00 Uhr zu stellen, übernehmen wir den Winterdienst für Sie.
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